Zum 1. Juli 2020 startete das Konjunkturprogramm und die Mehrwertsteuer wurde bis zum Jahresende gesenkt, um die Wirtschaft anzukurbeln. Das Konjunkturprogramm ist da. Zum 1. Juli wurde die Mehrwertsteuer bis zum Jahresende gesenkt, um die Wirtschaft anzukurbeln.
Das stellte uns Unternehmer vor große 2 Aufgaben:
Als Unternehmer konnten wir den Steuervorteil für uns behalten oder an unsere Kunden weiter geben. Mehr Umsatz oder mehr Deckung - das war keine leichte Entscheidung.
Wir bei msuBerlin hatten uns für die Weitergabe des Steuervorteils entschieden, was sehr, sehr positiv angenommen wurde.
Doch egal welchen Weg Sie wählten, ab dem 1. Januar 2021 müssen Sie und Ihre Mitarbeiter wieder mit den alten, höheren MwSt.-Sätzen klarkommen.
Nach wie vor gelten alle 4 Steuersätze, je nachdem, wann Sie Ihre Leistung erbracht haben.
Der Teufel steckt also immer noch im Detail und Fehler können für Sie weiterhin sehr teuer werden.
Betroffen sind u.a. Ihre Buchhaltung, Faktura (Rechnungen...) und Warenwirtschaft.
Seit der Version 2020-07 der msuSoftware unterstützen wir
Natürlich arbeiten wir weiter an diesem zentral wichtigen Thema, daher empfehlen wir unbedingt die Version 2021 einzusetzen, die Anfang Januar bereitgestellt wird.
Wie immer ist auch dieses Update auf die Version 2021 für unsere Silber- und Goldpartner und bei Mieten kostenfrei, aber auch für Anwender, die die aktuelle Version 2020 nach dem 31.10.2020 erworben haben.
Ich wünsche Ihnen viel Spass und Erfolg in 2021
Ihr
Christian Sander
P.S.: Haben Sie sich schon für das Jahres-Beginn-Webinar am 9. Januar angemeldet? Neben unserer Roadmap für 2021 und der Präsentation der Version 2021 haben wir als Schwerpunkt: Wie setze ich meine (Jahres)Planung erfolgreich um, damit ich meine wichtigen Ziele auch erreiche?
Schauen Sie sich einfach das Video „Die Rückkehr zu 7 % und 19 %" an und lesen im Handbuch „Umstellung der Umsatzsteuer" die folgenden Kapitel
Der Teufel steckt im Detail. Was sich z.B. für Dienstleister, Handwerker und Einzelhandel bei nachträglicher Rechnungsstellung, Vorkasse, Barzahlung (POS) durch die Mehrwerhtsteuerumstellung ändert, uvm. erfahren Sie im Video.
Die Mehrwertsteuer-Senkung ist alles andere als einfach. Leider gibt es hierbei auch keine Abkürzungen oder Vereinfachungen.
Doch für uns, als Inhaber kleiner Unternehmen, kommt es gerade jetzt darauf an, wie wir das Beste aus der Situation machen und unsere Chancen nutzen.
Wichtig ist aber zuerst, dass wir die Umstellung der Mehrwertsteuer gut hinbekommen, auch wenn uns wohl bis zum 1. August eine Schonfrist gewährt wird.
Dabei hat ein Teil unserer Anwender noch immer offene Fragen. Diese beantwortet Ihnen Herr Nitschke im kostenfreien Hot-Seat-Webinar (Sie stellen Fragen und Herr Nitschke antwortet).
Lieber Herr Sander,
ich wollte mich auf diesem Wege noch kurz für die ganzen Bemühungen bedanken, die Sie und Ihr Team in diese Geschichte investiert haben. Die Workshops waren systematisch, strukturiert und gut verständlich, die Aufarbeitung sauber und die Umstellung lief bei uns problemlos.
Vielen Dank, dass Sie die Umstellung für uns so leicht gemacht haben. Viele andere IT-Hersteller haben diesen Übergang wohl nicht so gut wie Sie hinbekommen, wie ich schon jetzt aus vielen Ecken gehört habe.
KLANGWERKSTATT BERNHARD DEUTZ
Letztendlich soll uns die Mehrwersteuersenkung ja helfen, den Umsatz anzukurbeln. Im Webinar haben wir uns gefragt: Wie soll das gehen?
Die Mehrwertsteuer wird sowohl für Waren als auch für Dienstleistungen reduziert.
Für die Bestimmung der richtigen Steuersatzes kommt es darauf an, wann die Leistung ausgeführt worden ist. Liegt sie im Juli 2020, dann gilt die verminderte Mehrwertsteuer.
Ja!
Bei 16 % MwSt. beträgt der Rabatt 2,52 %, bei 5 % beträgt der Rabatt 1,87 %.
Hier sind unbedingt 2 Sammelrechnungen zu stellen. Eine Sammelrechnung für Juni mit normaler Umsatzsteuer und eine zweite Sammelrechnung für Juli mit der abgesenkten Umsatzsteuer.
Der Höhe der Umsatzsteuer hängt nicht vom Zeitpunkt des Einkaufs ab, sondern wann die Leistung ausgeführt worden ist. Sie wird mit 16 % oder mit 19 % verkauft.
Technisch geht das mit der msuSoftware. Aber bitte nicht machen! Üblich ist, dass jedem Geschäftskonto genau eine einzige Umsatzsteuer, bzw. Vorsteuer zugeordnet ist, z.B beim Konto 3400 ‚Wareneingang 19 % Vorsteuer‘.
Wichtig: Beim Export der Buchungen an Ihren Steuerberater, wird vom Steuerberater unterstellt, dass Buchungen auf dem Konto 3400 19 % Vorsteuer haben. Andere Steuersätze (z.B. 16 %) werden dabei gnadenlos überschrieben.
Nein, es kommt leider schlimmer. Die Geschäftskonten müssen nach den Umsatzsteuersätzen getrennt werden, d.h. ein Geschäftskonto für 19 % (z.B. „3400 Wareneingang” 19% Vorsteuer und ein weiteres für 16 %).
Die gute Nachricht: Im den msuKontenrahem sind noch eine Reihe der 16 % Konten enthalten, die bis 2007 gültig waren.
Ja, es ist zwingend die Version 2020-07 oder höher notwendig.
Warum?
Es gab in den letzten 32 Jahren bereits 3 Erhöhungen der Mehrwertsteuer. Dieses Mal ist es aber entscheidend anders:
Nein, die hinterlegte Mehrwertsteuer in den Artikel kann durch eine Aktion geändert werden.