Wer macht welche Buchhaltung?

Grundlage der Jahreserfolgsrechnung ist das Prinzip der ordnungsgemäßen Buchführung, das erfüllt ist, wenn neben Ihnen auch Dritte, wie z.B. das Finanzamt, mit angemessenem Aufwand Ihre Buchhaltung verstehen können.

In Deutschland sind zwei Arten der Jahreserfolgsrechnung vom Gesetzgeber zugelassen:
Die Einnahmen-/ Überschussrechnung ist im ยง4.3 Einkommenssteuergesetz (EStG) geregelt. Hierfür reicht eine einfache Buchführung aus, die auch ohne professionelle Buchhaltungskenntnisse erledigt werden kann, und gilt für:

  • Freiberufler
  • Einzelunternehmer, die als Kleingewerbe nicht unter die Bilanzierungsvorschriften fallen, z.B. ein kleiner Tabakladen.
  • Gewerbetreibende mit einem Umsatz unter 350.000 Euro oder einem Gewinn unter 30.000 Euro
  • Alle anderen Unternehmen müssen einen Jahresabschluss anfertigen, der aus der Gewinn- und Verlustrechnung sowie der Bilanz besteht, und nur mit Hilfe der aufwändigen doppelten Buchführung erstellt werden kann. Kapitalgesellschaften müssen zusätzlich den Anhang und den Lagebericht anfügen.

Ob Sie bilanzierungspflichtig sind oder eine Einnahmen-/ Überschussrechnung ausreicht, erklärt Ihnen im Zweifelsfall das Finanzamt, die IHK oder ein Steuerberater.

Bei der E/Ü werden die betrieblichen Einnahmen und Ausgaben miteinander verglichen. Die Differenz heißt Überschuss bzw. Verlust.

Welche Assistenten MacKonto beinhaltet, finden Sie auf den Folgeseiten.

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